Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Nicht mehr nur Radio und TV rufen die Gebühreneintreiber der GEZ auf den Plan, sondern nun haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch “neuartige Rundfunkempfangsgeräte” für sich entdeckt. Was die Herren von ARD und ZDF meinen: Rechner, Laptop, iPad, Smartphone & Co. sind nun per Gesetz in der Gebührenpflicht.
Computer und internetfähige Mobilgeräte sind rundfunkgebührenpflichtig, unabhängig davon, ob das Gerät überhaupt ans Internet angeschlossen ist oder ob es überhaupt zum Streaming von Radio und TV genutzt wird. Der zentrale Punkt ist: Theoretisch könnte das Gerät übers Internet TV- und Radioangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen.